die Tendenz einiger Gerichte, trotz Einhaltung der Vorschriften des BDSG und der Standesregeln der Markt- und Meinungsforschung, Anrufe bei Privatpersonen allein deshalb zu untersagen, weil hierin eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Angerufenen liege. Diese Rechtsauffassung einzelner Gerichte halte ich für unzutreffend. Insoweit wurde ich mit meiner Meinung dadurch bestärkt, dass das Bundesjustizministerium in seinem Bericht im Vorfeld des Erlasses des Gesetzes zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung meine entsprechende Stellungnahme als zutreffend zitiert und insofern ausführt, dass Erstanrufe zu Markt- und Meinungsforschungszwecken in der Regel zulässig sein müssen, wenn sie ihren Charakter von wissenschaftlicher Forschung nicht verlieren und keinen werblichen Charakter besitzen. Auch an dieser Stelle müssen die Markt- und Meinungsforschungsverbände und deren Mitgliedsunternehmen unter Hinweis auf die Unterschiede von Markt- und Meinungsforschung einerseits und der Telefonwerbung andererseits aktiv sein und Justiz und Politik auf die ansonsten gravierenden Nachteile bei ihrer alltäglichen Arbeit, die letztlich durch die Wissenschaftsfreiheit grundgesetzlich abgesichert ist, aufmerksam machen.
Halten Sie die Änderung des BDSG für sinnvoll oder nicht? Warum?
Der Grundgedanke des Gesetzgebers zum besseren Schutz der Daten jedes Einzelnen von uns ist richtig und zu unterstützen. Gerade dem unlauteren Adressdatenhandel muss Einhalt geboten werden. Allerdings muss durch den Gesetzgeber genau gearbeitet werden, so dass hier nicht über das Ziel hinausgeschossen wird und in Deutschland – im Unterschied zu anderen Ländern – nicht ganze Wirtschaftsbereiche, wie die Markt- und Meinungsforschung oder die Werbewirtschaft, lahmgelegt werden.
Wird das BDSG im jetzigen Entwurf in Kraft treten? Wie beurteilen Sie diesen gegenwärtigen Entwurf?
Ich bin guter Hoffnung, dass die Bemühungen der Verbände fruchten werden und doch noch unausgewogene Regelungen in der Novelle des BDSG entschärft werden, die die Unternehmen zu stark in ihrem Tätigkeits- und Wirkungsbereich einschränken.
Wie reagieren Branchenverbände auf die Novellierung?
Der Bundesverband Deutscher Markt- und Sozialforscher und der Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute sind in Bezug auf die Novellierung aktiv auf den Gesetzgeber zugegangen und konnten – wie der Beschluss des Bundesrates zeigt – erreichen, dass noch einmal über gewisse Regelungen nachgedacht wird. Gleiches gilt auch für den Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, der durch den Wegfall des so genannten "Listenprivilegs" – zu Recht – eine Blockade der Verlage beim Bemühen, neue Abonnenten zu werben, befürchtet. Für die Verbände gilt es, hier „am Ball“ zu bleiben.